In Liechtenstein werden Kontrollschilder für Fahrzeuge von der Landespolizei ausgegeben. Das System basiert auf einem einheitlichen Format, das aus einem Buchstaben, einer Zahl und einem weiteren Buchstaben besteht.
Der erste Buchstabe gibt Auskunft über den Verwendungszweck des Fahrzeugs:
Die Zahl in der Mitte gibt Auskunft über das Zulassungsdatum des Fahrzeugs. Dabei steht die 1 für das erste Quartal, die 2 für das zweite Quartal, die 3 für das dritte Quartal und die 4 für das vierte Quartal.
Der letzte Buchstabe wird für die Unterscheidung der Fahrzeuge innerhalb eines Quartals verwendet. Dabei steht A für das erste Fahrzeug, B für das zweite Fahrzeug usw.
Kontrollschilder müssen bei einem Fahrzeugwechsel mitgenommen werden und sind nicht übertragbar. Bei einem Fahrzeugverkauf müssen die Schilder unverzüglich bei der Landespolizei abgemeldet und zurückgegeben werden.
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